Reallabor
Reallabore (englisch: „regulatory sandboxes“) im Sinne des Reallabore-Innovationsportals sind befristete Erprobungen innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen, Verwaltungsverfahren oder Ansätze, die unter möglichst realen Bedingungen und unter Beteiligung der jeweils zuständigen Behörde von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung oder Zivilgesellschaft durchgeführt werden und zum regulatorischen Lernen beitragen können. Sie bieten als Testräume für Innovation und Regulierung verschiedene Potenziale, die auch für den digitalen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft von Bedeutung sind:
- Reallabore erleichtern und beschleunigen den Transfer von Innovationen in die Praxis und leisten einen Beitrag zur schnelleren Skalierung. Nicht nur Technologie- oder Produktinnovationen, sondern auch innovative Prozesse, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle können im Mittelpunkt stehen.
- Reallabore ermöglichen es, schon im frühen Stadium über die Chancen und Risiken einer Innovation zu lernen. Auf Grundlage der im Reallabor gewonnenen Ergebnisse kann der Rechtsrahmen später angepasst werden, etwa um die betreffende Innovation allgemein zuzulassen (regulatorisches Lernen).
- Reallabore nutzen Freiräume für eine erfolgreiche digitale und nachhaltige Transformation. Gleichzeitig helfen Sie zu lernen, wie wichtige Schutz- und Sicherheitsstandards gewährleistet werden können.
- Reallabore schaffen Raum für Partizipation und stärken damit die gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen.
In vielen Fällen basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, für die Erprobung kontrollierte Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten.
In Forschung, Wirtschaft und Politik wird der Begriff „Reallabor“ teilweise für unterschiedliche oder sich überschneidende (Erprobungs-)Konzepte verwendet. Dazu zählen etwa Testinfrastrukturen, Pilot- und Demonstrationsprojekte oder Vorhaben im Kontext der transdisziplinären Forschung. Beispielsweise sind experimentelle Räume am Schnittpunkt von Wissenschaft und Gesellschaft zu nennen, in denen vor allem Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen und Transformationsprozesse gesucht werden.
Zudem gibt es im BMWE neben dem im Rahmen des Reallabore-Innovationsportals betrachteten Reallabore-Ansatz das BMWE-Förderformat „Reallabore der Energiewende“.
Diese Förderlinie dient der praxisnahen Demonstration sowie dem Anwendungstransfer von Energieinnovationen.
Im internationalen Vergleich lässt sich der deutsche Reallaboransatz neben mehreren verwandten Formaten verorten:
- Regulatory Sandboxes ermöglichen die befristete Erprobung von Innovationen unter angepassten regulatorischen Bedingungen. Der maßgebliche Unterschied zum deutschen Reallaboransatz liegt im Prozess zum Aufsetzen einer solchen Erprobung und in der Rolle der (Genehmigungs-)Behörden: In Regulatory Sandboxes setzen Behörden einen festen (zeitlichen/räumlichen/infrastrukturellen) Rahmen und werden als zentrale Akteure für die Planung und Umsetzung einer Sandbox verstanden. In Reallaboren im Sinne des Reallabore-Innovationsportals fungieren Behörden hingegen als zentrale Instanz für Aufsicht, Genehmigung und regulatorisches Lernen; sie begleiten und unterstützen die Erprobung.
- Living Labs betonen Nutzerorientierung und Co-Creation im realen Anwendungskontext.
- Testbeds fokussieren die technische Validierung unter realitätsnahen Bedingungen.
- Pilot- bzw. Demonstrationsprojekte dienen vor allem dem Machbarkeitsnachweis, der Skalierung und der Marktnähe.
- Urban Living Labs und Innovationszonen ergänzen diese Formate um stadt-/quartiersbezogene bzw. räumlich abgegrenzte Governance- und Transformationsperspektiven.
Charakteristisch für den Reallaboransatz des Reallabore-Innovationsportals ist demgegenüber die systematische Verbindung von realer Erprobung, regulatorischem Lernen und institutioneller Weiterentwicklung.
Experimentierklausel
Experimentierklauseln (alternativ auch: Erprobungsklauseln, Öffnungsklauseln o. Ä.) sind rechtliche Regelungen, die es den für ihre Umsetzung und Durchsetzung zuständigen Behörden ermöglichen, für die Erprobung innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze von Fall zu Fall ein gewisses Maß an Flexibilität walten zu lassen. In vielen Fällen definieren Experimentierklauseln den rechtlichen Rahmen für die Erprobung. Sie dienen zwei zentralen Zwecken: Zum einen schaffen sie sowohl mit befristeten Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten für private oder öffentliche Akteure als auch mit behördlicher Begleitung die Möglichkeit, Innovationen kontrolliert im Reallabor zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. Zum anderen kann der Gesetzgeber mithilfe von Experimentierklauseln schon zu einem frühen Zeitpunkt Informationen über Innovationen, über deren Wirkungen unter realen Bedingungen und über den passenden rechtlichen Rahmen sammeln. Auf Grundlage der gewonnenen Informationen kann der allgemeine gesetzliche Rahmen so weiterentwickelt werden, dass Wirtschaft und Gesellschaft von diesen Innovationen profitieren, ohne dass unvorhersehbare Sicherheitsrisiken eingegangen werden. Experimentierklauseln sind somit ein Baustein eines innovationsfreundlichen und evidenzbasierten Rechtsrahmens und ein entscheidender Faktor eines attraktiven Innovationsstandortes.
Bereits heute finden sich solche Klauseln z. B. im Verkehrs-, Post- und Düngemittelrecht, etwa zur Erprobung autonomer Fahrzeuge oder neuer Mobilitätsformen. Eine Übersicht von Experimentierklauseln finden Sie hier.
Regulatorisches Lernen
Innovationen stellen oft auch den Gesetzgeber vor Herausforderungen. Eines der elementaren Ziele der Erprobung von Innovationen in Reallaboren ist es, Wissen über die Wirkungen der erprobten Innovationen für Wirtschaft und Gesellschaft sowie deren Chancen und Risiken zu gewinnen. Diese Erkenntnisse legen die Grundlage für evidenzbasierte und zügige Entscheidungen über die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, um erfolgreich erprobte Innovationen in die reguläre Anwendung zu bringen.
Innovationspreis Reallabore
Der Innovationspreis Reallabore wird vom BMWE verliehen, um Reallabore sichtbar zu machen, innovative Ideen zu würdigen und die Entstehung neuer Reallabore zu fördern. Der Wettbewerb wurde 2020 und 2022 durchgeführt. Der Preis ist in drei Kategorien unterteilt: „Ausblicke“ für Ideen zu zukünftigen Reallaboren, „Einblicke“ für Reallabore, die sich in der Umsetzung befinden, und „Rückblicke“ für bereits abgeschlossene Reallabore. Der Innovationspreis Reallabore soll 2026 das nächste Mal gestartet werden. Mehr Informationen zum Innovationspreis Reallabore, den Siegerprojekten und den Nominierten finden Sie hier.
Bundeserprobungsgesetz
Im Mai 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Reallabore-Gesetz beschlossen, welches die Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren verbessern soll. Am 6. Mai 2026 hat das Kabinett eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Reallabore-Gesetz beschlossen, um das bisherige Gesetz zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz auszubauen. Das Gesetz zielt darauf ab, Hürden wie uneinheitliche Genehmigungsprozesse, fehlende Austauschmöglichkeiten und mangelnden Erkenntnistransfer abzubauen und eine innovationsfreundliche Ermessenslenkung im Genehmigungsverfahren zu fördern, sodass Reallabore häufiger und schneller genehmigt werden können. Ein zentrales Ziel ist dabei auch die Förderung des regulatorischen Lernens, bei dem Erkenntnisse aus Reallaboren systematisch genutzt werden, um den bestehenden Rechtsrahmen weiterzuentwickeln und innovationsfreundlicher zu gestalten. Mit dem Gesetz werden unter anderem Verfahrensvorgaben wie eine angemessene Befristung und Verlängerung der Erprobung in Reallaboren festgelegt. Damit werden Innovatorinnen und Innovatoren auf dem gesamten Weg von der Idee ins Reallabor und von dort bis in den Markt unterstützt. Aktuell befindet sich das Bundeserprobungsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Einen Entwurf des Gesetzes finden Sie hier.