Ausblicke – Das Reallabor befindet sich in Vorbereitung.

TUM Mobility Innovation Campus

Themenfeld Mobilität

Erprobungsort 85521 Ottobrunn

Start 01.09.2025

(Reallabor ist auf Dauer angelegt.)

(Es handelt sich um geschätzte Werte.)

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Autonomes Fahren ist eines der großen Zukunftsthemen mit dem Potenzial, das Mobilitätssystem disruptiv zu verändern. Die gesellschaftliche Akzeptanz hängt dabei entscheidend von der Sicherheit in technischer und rechtlicher Hinsicht sowie von den gesamtverkehrlichen Auswirkungen in Bezug auf die Verkehrseffizienz ab.

Der Mobility Innovation Campus (MIC) leistet einen Beitrag zur Prüfung, Entwicklung und letztlich zur Gewährleistung der Sicherheit von Mobilitätskonzepten mit autonomen Fahrzeugen. Der Fokus der hier geplanten Versuche liegt auf der Interaktion mit sogenannten Vulnerable Road Users (VRU) wie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie auf der Erprobung des berührungslosen (induktiven) Ladens von Elektrofahrzeugen. Weiterhin werden gesamtverkehrliche Auswirkungen von autonomen Verkehrskonzepten auf das Verkehrssystem untersucht.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Allgemeine Bau- und Nutzungsgenehmigung des Testfelds zur Erprobung von Mobilitätsinnovationen. Da das Reallabor / Testfeld auf Privatgelände der IABG mbH aufgebaut wurde, handelt es sich um einen nicht-StVO-gebundenen Erprobungsraum.

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Durch die Bereitstellung eines nicht-StVO-gebundenen Erprobungsraums können die Innovationen ohne Einschränkungen durch bestehende Regulierungen erprobt und weiterentwickelt werden. Ein Vergleich mit dem Einsatz unter StVO-Bindung ermöglicht das Aufzeigen aktueller regulatorischer Hürden und somit die Ableitung von Empfehlungen für künftige Regulierung.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
  • Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.

Namen der Behörden: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Land

Bund

Name des Förderprogramms: Land: Langfristige Partnerschaft außerhalb eines speziellen Förderprogramms; Bund: Clusters4Future (MCube)

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