Einblicke – Es handelt sich um ein laufendes Reallabor.

Metropolregion Rhein-Neckar - Kooperationsraum Verwaltungsmodernisierung in föderalen Strukturen

Themenfeld eGovernment, moderne Verwaltung

Erprobungsort 68161 Mannheim

Start 01.01.2010

(Reallabor ist auf Dauer angelegt.)

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Das Reallabor fördert die länder- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar. Adressiert sind die GovTech-Branche sowie Landkreise, Städte und Gemeinden in der Gebietskulisse der Metropolregion Rhein-Neckar. Das Reallabor ist ein Innvoations-, Erprobungs- und Umsetzungsraum sowie der Rahmen für Public-Private-Partnership-Modelle.

Eine beispielhafte Erprobung und Umsetzung findet im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit 85 kommunalen Straßenverkehrsbehörden statt. Hier wird ein einheitlicher und gegenseitig anerkannter "digitaler Handwerkerparkausweis", eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, als medienbruchfreier Ende-zu-Ende-Prozesse als Low-Code-Plattform entwickelt und regional implementiert. Handwerksbetriebe können die Ausnahmegenehmigung digital beantragen, die Bearbeitung und Kommunikation zwischen zuständiger Straßenverkehrsbehörde und Handwerksbetrieb erfolgt im gleichen System, ebenso der Bescheid zum Antrag. Der Handwerksbetrieb erhält einen digitalen Handwerkerparkausweis, der in einem regionale Register datenschutzkonform und cloudbasiert hinterlegt ist. Über Schnittstellen können die Daten in den Ordnungswidrigkeitssystemen der Ordnungs- bzw. Ortspolizeibehörden digital abgefragt und digital vor Ort kontrolliert werden. Die ist auch vollautomatisiert über Scanfahrzeuge möglich.

Der geografische Raum der Metropolregion Rhein-Neckar umfasst 290 Kommunen in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Die zuständigen Landesministerien haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die es ermöglicht, Mittel aus Förderprogrammen bzw. aus den Landeshaushalten in zuvor definierten gemeinsamen Projekten länder- und ebenenübergreifend zu verwenden. Dies wäre haushaltsrechtlich sonst nicht möglich.

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Das Reallabor verfügt über Netzwerke, um bürokratische und regulatorische Hemmnisse zu adressieren und abzubauen. So ist in Hessen die Änderung eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben der Gemeinden und Städte im Rahmen des Ordnungsrechts auf die Landkreise geplant. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird diese Gesetzesänderung ebenfalls geprüft. Ebenso finden Änderungen von Satzungen auf kommunaler Ebene statt, um Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgebühren einheitlich zu regeln.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt?

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
  • Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Reallabor Änderungen am regulatorischen Rahmen oder an Genehmigungsprozessen vorgenommen.

Namen der Behörden: 290 Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar; für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen zuständige Landesministerien

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Land

Name des Förderprogramms: Vertragliche Vereinbarung mit den drei Bundesländern (Landeshaushalte)

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