Einblicke – Es handelt sich um ein laufendes Reallabor.

Future Food Living Lab

Themenfeld Agrarwirtschaft, Lebensmittel

Erprobungsort 12459 Berlin

Start 03.05.2025
Ende 31.12.2028

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Mit dem Future Food Living Lab soll ein Reallabor aufgebaut werden, das einen Beitrag zur gesellschaftlichen und technologischen Transformation hin zu einer nachhaltigeren und gesünderen Ernährung leistet. Es versteht sich als Experimentierraum für gemeinsames Gestalten, Lernen und Evaluieren, um etablierte Strukturen aufzubrechen und Forschende, Bürgerinnen und Bürger, Studierende, lokale Initiativen und Praxisakteurinnen und Praxisakteure sowie Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Interaktion zu bringen.

Im Reallabor werden fünf Aktionsfelder bearbeitet:

  • Urban Production: Die Technik der urbanen Lebensmittelproduktion wird unter realen Bedingungen in einem städtischen Umfeld getestet.
  • Alternative Organismen: Wie können die Organismen produziert und weiterverarbeitet werden?
  • Gesellschaftliche Transformation: Agrifood-Innovationen werden nahe zur Bürgerin und zum Bürger gebracht und es wird Partizipation und Co-Development mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen auf verschiedenen Ebenen ermöglicht.
  • Transformation der Agrifood-Systeme: Nachhaltige und resiliente Gestaltung von Agrifood-Systemen mit gesunder Ernährung bedarf weiterer Forschung, Entwicklung und vor allem passgenauer Innovationen.
  • Transfer: Themenübergreifend sollen Veranstaltungsformate angeboten werden, in denen KMUs und Start-ups Zugang zu Infrastruktur und zu anderen Akteurinnen und Akteuren erhalten, um z. B. in Challenges gemeinsam neue Ideen und Business-Konzepte zu entwickeln.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Einige der Organismentypen, die im Future Food Living Lab kultiviert werden sollen, z. B. Quallen, teilweise auch Makroalgen (je nach Art) und viele Insekten, fallen unter die Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283.

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Die im Future Food Living Lab generierten neuen Food-Produkte könnten bei sensorischen Testungen mit unterschiedlichen Probandengruppen Erkenntnisse darüber liefern, wie direkte Verbesserungsansätze, Anpassung an spezifische Kundenbedürfnisse und damit gezielte Ausrichtung auf die Markterfordernisse umzusetzen sind. Damit kann aufgezeigt werden, wo Regulierungsansätze sinnvoll und nicht eine zusätzliche Innovationshürde sind.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.

Namen der Behörden: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Bund

Name des Förderprogramms: "food4future" im Rahmen der BMFTR-Förderlinie "Agrarsysteme der Zukunft"

Icon: Zurück zum Seitenanfang Zum Seitenanfang