
Die Datenschutz-Sandbox
Themenfeld Daten(-schutz), Förderung von Innovation und Wirtschaft
Erprobungsort 55116 Mainz
(Es handelt sich um geschätzte Werte.)
Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?
Der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) richtet in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Christoph Krönke, Öffentliches Recht I, und dem Lehrstuhl von Prof. Dr. Agnes Koschmider, Wirtschaftsinformatik, jeweils Universität Bayreuth, die Datenschutz-Sandbox ein. In dieser können Unternehmen und Behörden Fragen zur Datenschutzkonformität ihrer Anwendungen vor Einführung im Realbetrieb in Austausch mit dem LfDI RLP behandeln. Mögliche Datenschutzprobleme sollen so in einem gesicherten Rahmen niedrigschwellig erkannt und adressiert werden. Die Datenschutz-Sandbox soll dadurch Unternehmen und Behörden, die innovative, aber datenschutzrechtlich herausfordernde digitale Anwendungen einsetzen möchten, dabei unterstützen, Unsicherheiten abzubauen.
Das vom BMFTR geförderte Projekt analysiert zudem, welche rechtlichen und informationstechnischen Bedingungen für Sandbox-Verfahren insbesondere im Datenschutzrecht gelten, und bereitet praxisnahe Handlungsempfehlungen für andere Behörden auf.
Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?
Nein.
Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?
Ja, und zwar:
Die Datenschutz-Sandbox soll einerseits Erkenntnisse zur Implementierung von Datenschutz-Sandboxen im geltenden Rechtsrahmen liefern, andererseits soll Wissen über die in der Datenschutz-Sandbox erprobten Anwendungen und eine ggf. notwendige Regulierung aufgebaut werden. Dadurch werden privatsphäreschonende Lösungen gefördert, und die Allgemeinheit kann schneller von datenschutzfreundlichen Innovationen profitieren.
Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.
Namen der Behörden: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) führt das Reallabor durch, unterstützt durch die Universität Bayreuth.
Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?
Bund
Name des Förderprogramms: BMFTR-Förderung