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Reallabore-Wiki

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu einigen zentralen Begriffen im Zusammenhang mit Reallaboren.

Reallabor

Reallabore (englisch: „regulatory sandboxes“) im Sinne des Reallabore-Innovationsportals machen es möglich, Innovationen für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. Reallabore bieten als Testräume für Innovation und Regulierung verschiedene Potenziale, die gerade auch für den digitalen und nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft von Bedeutung sind:

  • Reallabore ermöglichen es, schon im frühen Stadium über die Chancen und Risiken einer Innovation zu lernen. Auf Grundlage der im Reallabor gewonnenen Ergebnisse kann der Rechtsrahmen später angepasst werden, etwa um die betreffende Innovation allgemein zuzulassen (regulatorisches Lernen)
  • Reallabore erleichtern und beschleunigen den Transfer von Innovationen in die Praxis und leisten einen Beitrag zur schnelleren Skalierung. Nicht nur Technologie- oder Produktinnovationen, sondern auch innovative Prozesse, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle können im Mittelpunkt stehen.
  • Reallabore schaffen Freiräume für eine erfolgreiche digitale und nachhaltige Transformation. Gleichzeitig helfen Sie zu lernen, wie wichtige Schutz- und Sicherheitsstandards gewährleistet werden können.
  • Reallabore schaffen Raum für Partizipation und stärken damit die gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen.

In vielen Fällen basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die es der zuständigen Behörde ermöglichen, für die Erprobung kontrollierte Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten.

In Forschung, Wirtschaft und Politik werden teilweise auch unterschiedliche Konzepte unter dem Begriff „Reallabor“ verfolgt. In anderen Kontexten wird der Begriff des Reallabors ebenso für verwandte oder sich überschneidende Erprobungskonzepte genutzt, wie etwa für Testinfrastrukturen, Living Labs oder im Kontext der transdisziplinären Forschung. Beispielsweise sind experimentelle Räume am Schnittpunkt von Wissenschaft und Gesellschaft zu nennen, in denen vor allem Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen und Transformationsprozesse gesucht werden, wie etwa im Netzwerk „Reallabore der Nachhaltigkeit“.

Zudem gibt es im BMWE neben dem im Rahmen des Reallabore-Innovationsportals betrachteten Reallabore-Ansatz das BMWE-Förderformat „Reallabore der Energiewende“.

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Experimentierklausel

Experimentierklauseln (alternativ auch: Erprobungsklauseln, Öffnungsklauseln o. Ä.) sind rechtliche Regelungen, die es den für ihre Umsetzung und Durchsetzung zuständigen Behörden ermöglichen, für die Erprobung innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze von Fall zu Fall ein gewisses Maß an Flexibilität walten zu lassen. In vielen Fällen definieren Experimentierklauseln den rechtlichen Rahmen für die Erprobung. Sie dienen zwei zentralen Zwecken: Zum einen schaffen sie sowohl mit befristeten Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten für private oder öffentliche Akteure als auch mit behördlicher Begleitung die Möglichkeit, Innovationen kontrolliert im Reallabor zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen. Zum anderen kann der Gesetzgeber mithilfe von Experimentierklauseln schon zu einem frühen Zeitpunkt Informationen über Innovationen, über deren Wirkungen unter realen Bedingungen und über den passenden rechtlichen Rahmen sammeln. Auf Grundlage der gewonnenen Informationen kann der allgemeine gesetzliche Rahmen so weiterentwickelt werden, dass Wirtschaft und Gesellschaft von diesen Innovationen profitieren, ohne dass unvorhersehbare Sicherheitsrisiken eingegangen werden. Experimentierklauseln sind somit ein Baustein eines innovationsfreundlichen und evidenzbasierten Rechtsrahmens und ein entscheidender Faktor eines attraktiven Innovationsstandortes.

Bereits heute finden sich solche Klauseln z. B. im Verkehrs-, Post- und Düngemittelrecht, etwa zur Erprobung autonomer Fahrzeuge oder neuer Mobilitätsformen. Eine Übersicht von Experimentierklauseln finden Sie hier.

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Regulatorisches Lernen

Innovationen stellen oft auch den Gesetzgeber vor Herausforderungen. Eines der elementaren Ziele der Erprobung von Innovationen in Reallaboren ist es, Wissen über die Wirkungen der erprobten Innovationen für Wirtschaft und Gesellschaft sowie deren Chancen und Risiken zu gewinnen. Diese Erkenntnisse legen die Grundlage für evidenzbasierte und zügige Entscheidungen über die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, um erfolgreich erprobte Innovationen in die reguläre Anwendung zu bringen.

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Innovationspreis Reallabore

Der Innovationspreis Reallabore wird vom BMWE verliehen, um Reallabore sichtbar zu machen, innovative Ideen zu würdigen und die Entstehung neuer Reallabore zu fördern. Der Wettbewerb wurde 2020 und 2022 durchgeführt. Der Preis ist in drei Kategorien unterteilt: „Ausblicke“ für Ideen zu zukünftigen Reallaboren, „Einblicke“ für Reallabore, die sich in der Umsetzung befinden, und „Rückblicke“ für bereits abgeschlossene Reallabore. Der Innovationspreis Reallabore soll 2026 das nächste Mal vergeben werden. Mehr Informationen zum Innovationspreis Reallabore, den Siegerprojekten und den Nominierten finden Sie hier.

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