Rückblicke – Das Reallabor ist bereits abgeschlossen.

DelivAIRy bei Thyssen Steel

Themenfeld Logistik

Erprobungsort 47116 Duisburg

Start 01.01.2018
Ende 31.12.2019

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Im Reallabor haben die thyssenkrupp Steel AG und die doks. innovation GmbH den Transport von Material und Laborproben aus der Stahlerzeugung anhand automatisierter Drohnenflüge erprobt. Das Ziel bestand darin, den Materialtransport über automatisierte Drohnenflüge in den Regelbetrieb zu überführen. Im Rahmen des Reallabors wurde auf eine für die Erprobung modifizierte Drohne der Firma DJI zurückgegriffen. Dabei handelte es sich um einen Hexacopter (sechs Rotoren) mit einer Traglast von 6 kg und einer Maximalflugdauer von 25 min. Um die Drohne unter realen Bedingungen erproben zu können, waren zahlreiche Sicherheitsvorrichtungen integriert.

Dazu zählten neben den ab Werk eingebauten redundanten Systemen (Rotoren, GPS-Antennen, Stabilisatoren) auch ein von der Bundesluftfahrtbehörde der USA für den Flug über Menschenmengen zertifizierter Fallschirm, der von den übrigen Systemen abgekoppelt ist und über eine autarke Energieversorgung verfügt. Die Drohnenflüge fanden über dem thyssen-Werksgelände in Duisburg ohne Operatoren im Sichtfeld statt; pro Flug wurde eine Distanz von 2 km Luftlinie zurückgelegt. Über eine Benutzeroberfläche konnten die Position der Drohne nachvollzogen und jederzeit sicherheitstechnische Eingriffe von außen (z. B. Notlandung, Auslösen des Fallschirms) ausgeführt werden.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Neuinterpretation des Luftraums G im urbanen Umfeld: Mit Unterstützung von Landesluftfahrtbehörde NRW, Straßenverkehrsamt und Luftfahrtbundesamt erwirkte Sondergenehmigungen ermöglichten das Überfliegen einer Bundesstraße sowie das Fliegen nahe kritischer Infrastruktur (Hochöfen der Thyssen Krupp).

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Aus dem Reallabor lassen sich mögliche Wege zu einem sicheren Flugverkehr von UAV im unregulierten Luftraum G im urbanen Umfeld ableiten. Dies gilt sowohl für Flüge BVLOS als auch VLOS, automatisiert und manuell. Die Nutzung eines "Control Centers" zur Steuerung und Überwachung der Flüge hat sich hierbei als besonders geeignet gezeigt.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
  • Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Reallabor Änderungen am regulatorischen Rahmen oder an Genehmigungsprozessen vorgenommen.

Namen der Behörden: Luftfahrtbundesamt, Landesluftfahrtbehörde

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Land

Bund

Name des Förderprogramms: DelivAIRy

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