Einblicke – Es handelt sich um ein laufendes Reallabor.

Autopasture - Autonome Weide

Themenfeld Agrarwirtschaft, Lebensmittel

Erprobungsort 18196 Dummerstorf

Start 01.10.2025
Ende 31.03.2029

(Es handelt sich um geschätzte Werte.)

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Im Rahmen des Forschungsverbunds AutoPasture werden landwirtschaftliche Weideflächen in Mecklenburg-Vorpommern als Reallabore genutzt, um innovative Technologien für das automatisierte Weidemanagement unter realen Praxisbedingungen zu erproben. Zum Einsatz kommen unter anderem Virtual-Fencing-Systeme, sensorgestützte Tierüberwachung, Datenanalyseverfahren und KI-basierte Assistenzsysteme. Konkret sollen autonome Drohnenflüge zum Monitoring von Weideflächen eingesetzt werden, um mittels KI-gestützter Bildauswertung den Zustand der Weide, den Abgrasungsgrad sowie den Zustand der Pflanzen automatisiert zu erfassen und daraus ableitend zu entscheiden, wann Tiere weiterziehen müssen. Im Bereich des Virtual Fencing sollen unter anderem  Halsbänder getestet werden, die die Tiere ohne physische Zäune auf den vorgesehenen Flächen halten.

Ziel ist es, nachhaltige, tiergerechte und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die Weidewirtschaft der Zukunft zu entwickeln. Die Reallabore ermöglichen durch eine enge Einbindung von Landwirtinnen und Landwirten, Wissenschaft und Technologieträgern praxisnahe Experimente, die rechtlich bislang nur eingeschränkt möglich sind. Durch eine angestrebte Anwendung der Experimentierklausel sollen regulatorische Hürden identifiziert und rechtssicher erprobt werden.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Für autonome Drohnenflüge über Weideflächen werden Genehmigungen benötigt. Rechtlicher Spielraum ist außerdem beim Virtual Fencing erforderlich, da die Technik in Deutschland noch nicht zugelassen ist.

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Das Reallabor kann Aufschluss darüber geben, wie bestehende luftrechtliche Regelungen (z. B. Genehmigungspflichten) für autonome Drohnenflüge angepasst werden könnten, um den Einsatz solcher Technologien in der landwirtschaftlichen Praxis zu erleichtern, ohne dabei Sicherheitsstandards zu gefährden. Beim Virtual Fencing können Erkenntnisse über die Technologie in Bezug auf Tierwohl gewonnen werden und in die Zulassung oder Regulierung der Technik einfließen.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt?

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
  • Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.

Namen der Behörden: Zuständiges Tierschutzbüro, Luftfahrt-Bundesamt, Bundesnetzagentur

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Land

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