Einblicke – Es handelt sich um ein laufendes Reallabor.

InBiRa – die Insektenbioraffinerie: Von der Verwertung organischer Reststoffe und Abfälle bis hin zur Herstellung von Produkten

Themenfeld Kreislaufwirtschaft

Erprobungsort 70569 Stuttgart

Start 01.06.2023

(Reallabor ist auf Dauer angelegt.)

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Bei InBiRa wird erstmals eine Insektenbioraffinerie als Pilotanlage aufgebaut, in welcher organische Reststoffe und Abfälle mit Hilfe von der Larve der Schwarzen Soldatenfliege in neue, technisch nutzbare Produkte umgewandelt werden.

Die Bestandteile der Schwarzen Soldatenfliege lassen sich vielseitig nutzen: Die Fettfraktion kann nach chemischer oder enzymatischer Umwandlung zu Schmierstoffen, Kraftstoffen, Biotensiden oder Seifen verarbeitet werden. Aufgrund ihres hohen Laurinsäuregehalts ähnelt sie Kokos- und Palmkernöl und stellt eine regionale Alternative zu tropischen Ölen dar. Die Proteinfraktion eignet sich zur Herstellung von Holzklebstoffen, Bindemitteln, Papierbeschichtungen und Verpackungsfolien. Hydrolysiertes Protein findet zudem Anwendung in Kosmetik- und Pflegeprodukten. Auch die Reststoffe wie Cellulose, Exkremente und Häutungsprodukte werden weiterverwertet – etwa zur Biogasproduktion, Düngemittelherstellung oder zur Isolierung von Chitosan, das z.  B. in der Medizin, Kosmetik, Wasseraufbereitung oder als antimikrobielle Beschichtung in Verpackungen eingesetzt werden kann.

Grundlage war das Projekt Insekten Bioraffinierie.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Eine Genehmigung zur Behandlung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte der Kategorie 3 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (TNP-Verordnung) liegt vor.

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Das Reallabor liefert praxisrelevante Erkenntnisse für künftige Regulierungen. Es bietet wichtige Einblicke in die praktische Nutzung tierischer Nebenprodukte der Kategorie 3 zur Herstellung technischer Produkte wie Klebstoffe, Verpackungsmaterialien oder Biotreibstoffe. Daraus lassen sich Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen ableiten – etwa hinsichtlich Zulässigkeit von Verwertungswegen, Anforderungen an Verarbeitungsschritte oder Risikobewertung.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
  • Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.

Namen der Behörden: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Land

Europäische Union

Name des Förderprogramms: Bioökonomie – Bioraffinerien zur Gewinnung von Rohstoffen aus Abfall und Abwasser – Bio-Ab-Cycling

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