Einblicke – Es handelt sich um ein laufendes Reallabor.

Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg (TAF BW)

Themenfeld Mobilität

Erprobungsort 76131 Karlsruhe, Bruchsal, Heilbronn

Start 31.10.2018

(Reallabor ist auf Dauer angelegt.)

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Das Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg ist ein Reallabor für Mobilitätskonzepte, das die Entwicklung zukunftsorientierter Lösungen für Individualverkehr und Öffentlichen Verkehr unterstützt. Firmen und Forschungseinrichtungen können ihre Technologien und Dienstleistungen rund um das vernetzte und automatisierte Fahren erproben – auf mit Sensorik und Vernetzungstechnologien (V2X) ausgebauten Referenzstrecken im Alltagsverkehr und einem Testgelände. Von automatisierten Autos und Bussen über Nutz- und Sonderfahrzeuge wie Straßenreinigung und Einsatzfahrzeuge bis zu Zustelldiensten können auf dem Testfeld verschiedenste Mobilitätskonzepte und -lösungen erprobt werden.

Das im Mai 2018 in Betrieb genommene Testfeld umfasst im Unterschied zu anderen Projekten alle Arten von öffentlichen Straßen: Autobahnabschnitte, Landes- und Bundesstraßen, innerstädtische Routen mit Rad-, Fußgänger- und Straßenbahnverkehr ebenso Tempo-30-Zonen, Wohngebiete und Parkhäuser. Die Testfeldstrecken befinden sich in Karlsruhe, Bruchsal und Heilbronn. Betrieben wird das Testfeld vom Karlsruher Verkehrsverbund, Koordinator des technischen Aufbaus ist das FZI Forschungszentrum Informatik. Neben seiner Rolle als Betreiber des Testfelds nutzt der KVV das Testfeld, um neue Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs zu erproben – zum Beispiel autonom fahrende Mini-Busse für den On-Demand Personenverkehr.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Versuchsträger zum autonomen und vernetzen Fahren auch ohne Typgenehmigung benötigten Ausnahmeanträge. Im Übrigen umfassende jur. Analyse hinsichtlich Datenschutz, Straßenrecht, Haftungs- und Versicherungsrecht

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Testfeld hat die Notwendigkeit von Reallaboren und Experimentierklauseln zwecks Verstetigung in landes-, bundes- und europäischer Gesetzgebung aufgezeigt, um im internationalen Vergleich aufgrund restriktiver Normen nicht die Anschlussfähigkeit zu verlieren. Herausgearbeitet wurde u.a. dass neue datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden sollten, die die Nutzung und Übermittlung von Daten zu Forschungszwecken langfristig ermöglichen.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).

Namen der Behörden: Regierungspräsidien zur Zulassung von Versuchsträgern zum autonomen und vernetzten Fahren

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Land

Bund

Europäische Union

Name des Förderprogramms: Ausschreibung VM-BW

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