Einblicke – Es handelt sich um ein laufendes Reallabor.

SMART SPACE Hardenbergplatz | Vom Vor- zum Stadtplatz – smarte Räume gestalten und betreiben

Themenfeld Stadtentwicklung, Smart Cities

Erprobungsort 10623 Berlin

Start 01.03.2023
Ende 30.06.2026

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Die Verwaltung des Berliner Hardenbergplatzes – insbesondere das Veranstaltungsmanagement – soll durch die zu gründende bezirkseigene Betreibergesellschaft "Urban Space GmbH" (USG) erprobt werden. Über eine Online-Verhandlungsplattform, auf der Interessierte ihre Veranstaltungen buchen können, wird die Nutzung ausgewiesener Flächen auf dem Hardenbergplatz möglich.

Mithilfe künstlicher Intelligenz und unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben werden die gebuchten Veranstaltungen hinsichtlich ihres Gemeinwohlbeitrags geprüft. Veranstaltungen mit dem höchsten Gemeinwohlpotenzial erhalten im Fall mehrerer Buchungen für einen Slot den Zuschlag.

Für Veranstalterinnen und Veranstalter vereinfacht sich das Verfahren deutlich. Die Bewerbung erfolgt vollständig online und wesentlich schneller als bei einer herkömmlichen Sondernutzungsgenehmigung. Dies wird unter anderem durch die Erteilung einer Rahmensondernutzungserlaubnis durch das zuständige Bezirksamt ermöglicht. Auch für die Verwaltung wird der Prozess effizienter, da Anfragen auf vordefinierte Nutzungsschemata Bezug nehmen und zusätzlich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz unterstützt werden.

 

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Nein.

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Es wird erstmalig in Deutschland erprobt, dass ein Stadtplatz von einer kommuneneigenen Betreibergesellschaft betrieben wird. Zudem wird zum ersten Mal ein Gemeinwohlabwägungsverfahren im Rahmen der Veranstaltungsbuchung auf öffentlichen Flächen zum Einsatz kommen. Durch eine enge wissenschaftliche Begleitung und einen iterativen Projektaufbau werden Erkenntnisse über den prototypischen Betrieb der angedachten Lösungen gesammelt, die dann später auch in die Regulierung einfließen können.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
  • Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.

Namen der Behörden: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin / Berlin Senatskanzlei / Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen / Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Land

Bund

Name des Förderprogramms: Modellprojekte Smart City des Bundesförderprogramms “Smart Cities made in Germany”

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