
Recyclinganlage für Inhalte aus Trockentoiletten
Themenfeld Kreislaufwirtschaft
Erprobungsort 16225 Eberswalde
(Reallabor ist auf Dauer angelegt.)
Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?
Im Reallabor im Landkreis Barnim wird von den Unternehmen Finizio GmbH, VunaNexus AG und der Kreiswerke Barnim GmbH demonstriert und erforscht, wie menschliche Ausscheidungen aus Trockentoiletten nachhaltig verwertet werden können. Anstatt diese ungenutzt zu entsorgen, werden sie zu qualitätsgesicherten Recyclingdüngern verarbeitet: Qualitätskompost zur Bodenverbesserung und Mehrnährstoffflüssigdünger, der wichtige Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor enthält. Das Ziel ist es, eine umweltfreundliche, gesellschaftlich akzeptierte, wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich klar geregelte Lösung im Abfall- und Düngemittelregime zu entwickeln.
Dazu werden Hygienestandards, Schadstofffreiheit und die landwirtschaftliche Wirkung untersucht. Gleichzeitig werden rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geprüft und Methoden erarbeitet, um das System auf andere Kommunen zu übertragen. Durch enge Zusammenarbeit mit Gemeinden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zeigt das Reallabor, wie Kreislaufwirtschaft in der Praxis funktionieren kann – für eine resiliente Landwirtschaft und den Schutz natürlicher Ressourcen.
Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?
Ja, und zwar:
Es wird die Klausel zu Forschungs- und Versuchszwecken aus DüMV § 4 (4) und (5) verwendet. Aufbauend auf einer sicheren Verwertung wurde Bau und Betrieb der Recyclinganlagen befristet genehmigt. Zur Qualitätssicherung der Produkte wird die DIN SPEC 91421 angewandt.
Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?
Ja, und zwar:
Eine zirkuläre Sanitärversorgung ist technisch möglich, erfordert jedoch rechtliche Anpassungen: (1) Technologieoffene Regelung des Anschlusszwangs für abwasserfreie Sanitärlösungen, (2) Einbeziehung menschlicher Ausscheidungen in die BioAbfV, (3) Aufnahme in die Positivliste der DüMV, (4) Anwendung von §6 KrWG auf die Kommunale Abwasserrahmenrichtlinie. Mehr Informationen im zirkulierBAR Handbuch für die Sanitär- und Nährstoffwende (https://www.naehrstoffwende.org/zirkulierbar-handbuch/).
Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
- Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.
Namen der Behörden: LELF Brandenburg - Düngemittelverkehrskontrolle, LFU Brandenburg, Umweltamt LK Barnim, untere Bauaufsicht und untere Abfallwirtschaftsbehörde der Stadt Eberswalde
Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?
Land
Bund
Europäische Union
Name des Förderprogramms: ILB Gründung Innovativ 2015-2020, Antragsnummer: 85040689; Region.innovativ - zirkulierBAR (BMBF, 2021-2024, FKZ: 033L242A); P2GreeN (EU Kommission - REA, # 101081883)