Rückblicke – Das Reallabor ist bereits abgeschlossen.

Reallabor Schorndorf

Themenfeld Mobilität

Erprobungsort 73614 Schorndorf

Start 10.03.2018
Ende 10.12.2018

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Busfahren nach Bedarf statt Fahrplan – das erprobte ein Team aus Wissenschaft und Praxis im Projekt „Reallabor Schorndorf“ gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in einer mittelgroßen Stadt nahe Stuttgart. Ziel war es, ein nachhaltiges und praxistaugliches Mobilitätskonzept zu entwickeln. Die Anforderungen der Nutzenden standen im Mittelpunkt der Entwicklung, um die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen. Zwischen März und Dezember 2018 fuhren von Freitagnachmittag bis Sonntagnacht zwei Busse durch Schorndorf – auf Routen, die das digitale Bestellsystem per Algorithmus bedarfsgerecht aus den Fahrtwünschen der Nutzenden zusammenstellte. Diese konnten per Smartphone-App, Telefon, Computer oder über Einrichtungen wie Geschäfte und Cafés übermittelt werden.

Durch die Einrichtung von mehr als 200 sogenannten virtuellen Haltepunkten als Ergänzung zu bestehenden Haltestellen verkürzten sich die Fußwege der Fahrgäste. Der Bedarfsbus ersetzte zwei bestehende Buslinien und fuhr nur, wenn er gebraucht wurde. So wurden Leerfahrten vermieden, Ressourcen gezielter eingesetzt und gleichzeitig ein Busverkehr mit hoher Verfügbarkeit angeboten. Von Anfang an wurden die Schorndorfer Bürgerinnen und Bürger eingebunden, beispielsweise mittels Informationsveranstaltungen, Befragungen, Workshops und als Testnutzende. Der Bedarfsbus wurde in einem offenen, lebendigen Prozess in Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis entwickelt und getestet.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Die Erprobung des Bedarfsbusses im Realbetrieb wurde auf Basis der Experimentierklausel nach §2 Absatz 7 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bewilligt. Diese Genehmigungsform ermöglichte damals eine praktische Erprobung neuer Verkehrsangebote für einen Zeitraum von maximal vier Jahren.

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Diese Genehmigungsform ermöglichte zum Zeitpunkt des Reallabors nur eine zeitlich begrenzte praktische Erprobung für maximal vier Jahre. Eine zeitlich unbefristete Genehmigung des Betriebs wäre damals hinsichtlich derzeitiger Vergabeverfahren schwierig gewesen und hätte unter Umständen Anpassungen des PeBefG erfordert. Zwischenzeitlich wurden Anpassungen am PeBefG vorgenommen.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
  • Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.

Namen der Behörden: Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stadtverwaltung Schorndorf

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Land

Name des Förderprogramms: Förderlinie "Reallabor Stadt" des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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