
Reallabor für den automatisierten Busbetrieb im ÖPNV in der Stadt und auf dem Land – RABus
Themenfeld Mobilität
Erprobungsort 70569 Stuttgart
Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?
Im Reallabor RABus wird die Integration hochautomatisierter Shuttles in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter realen Bedingungen erprobt – sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum. Die technologische Innovation liegt in der Nutzung von Fahrzeugen mit automatisierter Fahrfunktion nach § 1i StVG, die über eine Erprobungsgenehmigung auf Basis der AFGBV in einem rechtlich geschützten Testumfeld zugelassen wurden. Diese Genehmigung dient als eine Art Experimentierklausel, um automatisierte Mobilitätslösungen unter praxisnahen Bedingungen zu testen.
Erprobt wird dabei nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern das komplexe Zusammenspiel aus Technik, Betrieb, Ladeinfrastruktur, Leitstellenanbindung, Fahrgastkommunikation und digitalem Buchungssystem. Zusätzlich fließen Aspekte wie Barrierefreiheit, Nutzerakzeptanz und die verkehrliche Wirkung in die Bewertung ein. Ziel ist es, automatisierte Shuttles als Ergänzung im ÖPNV – insbesondere auf der ersten und letzten Meile – zu bewerten und Impulse für zukünftige Regelanwendungen zu schaffen.
Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?
Ja, und zwar:
Erprobungsgenehmigung nach § 1i StVG i.V.m. § 16 AFGBV
Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?
Ja, und zwar:
§ 1i StVG/AFGBV als Experimentierklausel erprobt, Anforderungen an bzw. Einschränkung durch Datenschutz aufgezeigt, Impulse für zukünftige Genehmigungs- und Rechtsrahmen, Praxiswissen für Leitfäden und Regulierung nutzbar.
Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
- Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
Namen der Behörden: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?
Land
Name des Förderprogramms: Strategiedialog Automobilwirtschaft