Rückblicke – Das Reallabor ist bereits abgeschlossen.

NUMIC - Neues urbanes Mobilitätsbewusstsein in Chemnitz

Themenfeld Stadtentwicklung, Smart Cities

Erprobungsort 09111 Chemnitz

Start 01.09.2019
Ende 30.11.2022

(Es handelt sich um geschätzte Werte.)

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Im Projekt „NUMIC – Neues urbanes Mobilitätsbewusstsein in Chemnitz“ planten die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2019 bis 2022 gemeinsam mit der Stadtverwaltung und der Wissenschaft – ganz im Sinne des Citizen-Science-Gedankens – ihre zukünftige Route für den Rad- und Fußverkehr.

Über eine digitale Plattform, eine Mobilitäts-App sowie klassische Beteiligungsformate wurden Ideen, Erfahrungen und das Wissen der Bürgerschaft aktiv eingebracht – von der ersten Datenerhebung bis hin zur praktische Erprobung der Modellroute. Das Spektrum der Beteiligungen auf der Innovationsplattform reichte dabei von einfachen Abstimmungen über mehrteilige Ideeneinreichungen und Votings bis hin zu georeferenzierten Meldungen. So entstanden neue Formen der Zusammenarbeit und des Austauschs, bei denen die Menschen vor Ort eine echte Stimme im Planungsprozess erhielten. Die beschilderte Modellroute ist bis heute befahrbar.

Ziel des Verbundprojekts war es, auf Grundlage der prototypisch und co-kreativ entwickelten Modellroute einen übertragbaren Ansatz für eine datenbasierte und partizipative Entwicklung urbaner Mobilitätslösungen zu schaffen – als Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Verkehrsversuch laut StVO

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Die Experimentierklauseln im Personenbeförderungsgesetz oder die Klausel für Erforschung des Verkehrsverhaltens in der StVO bieten erste Ansatzpunkte für den Aufbau eines Reallabors. In der Praxis reichte die Förderung nachhaltiger Mobilität nicht als Begründung für alle einzubeziehenden Ebenen aus. Der Gesetzgeber ist gefragt, diese Spielräume auszuweiten.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).

Namen der Behörden: Verkehrsbehörde

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Bund

Name des Förderprogramms: Zukunftsstadt

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