
Medifly Hamburg (Phase 2+3)
Themenfeld Logistik
Erprobungsort 20251 Hamburg
(Es handelt sich um geschätzte Werte.)
Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?
Medifly Hamburg befasst sich mit dem Transport medizinischer Güter mittels Drohnen über besiedeltem Gebiet und innerhalb von Kontrollzonen internationaler Flughäfen. In einer Testphase sollen regelmäßige Drohnenflüge zwischen mehreren Krankenhäusern in Hamburg stattfinden, bei denen medizinische Güter wie Medikamente, Labor- und Gewebeproben transportiert werden. Die Flugrouten von Medifly erstrecken sich in der Nord-Süd-Ausrichtung von Langenhorn bis Harburg und in der West-Ost-Ausrichtung von Rissen bis Barmbek-Süd. Die Medifly-Drohne bekommt vorab ihre Flugstrecke übermittelt und fliegt diese automatisiert ab. Der Flug wird dabei durchgehend von einer Fernpilotin oder einem Fernpiloten überwacht, die im Notfall in die Steuerung eingreifen können.
Die Durchführung von Drohnenflügen außerhalb der Sicht der Fernpilotinnen und -piloten in einer Kontrollzone ist rechtlich, insbesondere aus Sicht der Flugsicherungen, noch nicht abschließend geregelt. Daher müssen Flugsicherungen und Drohnenbetreiber derzeit für jeden Betrieb zunächst Verfahren festlegen, die dann von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen. Allerdings fehlt es derzeit an rechtlichen Vorgaben.
Neben der Integration des neuen Verkehrsträgers in den Luftraum steht auch die Integration in die Krankenhausprozesse im Fokus des Projekts.
Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?
Ja, und zwar:
Die Integration von Drohnen in den Luftraum ist aus Flugsicherungssicht rechtlich noch nicht abschließend geregelt. Für die Durchführung der Testphase werden zwischen Drohnenbetreiber und Flugsicherung Verfahren festgelegt, die durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss.
Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?
Ja, und zwar:
Das Reallabor kann wesentliche Erkenntnisse liefern, nach welchen Verfahren Drohnen in der Kontrollzone durchgeführt werden können, ohne dabei die Arbeitslast der zuständigen Fluglotsinnen und Fluglotsen übermäßig zu erhöhen. Zudem können die Erkenntnisse der Flugsicherung im Umgang mit Drohnen dazu genutzt werden, die europäischen Luftfahrtregeln um Drohnen zu erweitern.
Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
- Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.
Namen der Behörden: DFS Deutsche Flugsicherung in ihrer Funktion als Flugverkehrskontrollstelle am Flughafen Hamburg, das Bundesausfsichtsamt für Flugsicherung, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?
Land
Bund
Name des Förderprogramms: Phase 2: mFUND-Förderprogramm „Unbemannte Luftfahrtanwendungen und individuelle Luftmobilitätslösungen (UAS, Flugtaxis)“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI); Phase 3: Einzelförderung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank