Rückblicke – Das Reallabor ist bereits abgeschlossen.

Medifly Hamburg (Phase 1)

Themenfeld Logistik

Erprobungsort 22049 Hamburg

Start 05.02.2020
Ende 05.02.2020

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

In Phase 1 des Projekts Medifly wurde die grundsätzliche Machbarkeit von Drohnenflügen in der Stadt und in der Kontrollzone eines Flughafens zum Zweck des Transports medizinischer Güter getestet.

Neben der technischen Ausstattung des Fluggeräts musste geklärt werden, wer zu welcher Zeit über die stattfindenden Flüge informiert werden musste und wie eine Einbindung in die Krankenhausprozesse erfolgen kann. Die Drohne flog die Strecke von etwa 5 km automatisiert. Entlang der Flugroute wurden Streckenposten positioniert, sodass das Fluggerät zu jeder Zeit in Sicht eines Steuerers war, der im Notfall in den Flug hätte eingreifen können, zum Beispiel um anderen Luftverkehr nicht zu gefährden. Die Machbarkeitsstudie war eine Auflage der Landesluftfahrtbehörde und diente als eine Vorstufe für künftige Flüge außer Sicht des Steuers.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Das Überfliegen bestimmter Bereiche wie Wohngrundstücke, Bahnanlagen, Bundesstraßen, militärische Anlagen und Krankenhäuser war zu dem Zeitpunkt gemäß § 21b Abs.1 LuftVO (in ihrer Fassung von 2017) verboten. Daher bedurfte es einer Ausnahmegenehmigung nach § 21b Abs. 3 LuftVO.

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Zum einen konnte gezeigt werden, dass ein sicherer Betrieb von Drohnen in der Stadt grundsätzlich möglich ist. Zum anderen wurde dargestellt, dass der Betrieb über schützenswerten Bereichen wie Wohngrundstücken, Bundesstraßen oder Krankenhäusern, der zu dem Zeitpunkt verboten war, zu keinerlei Beeinträchtigungen führte. Eine Abfrage bei den betroffenen Polizeien ergab, dass es keine Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger gegeben hatte.

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.

Namen der Behörden: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg und die DFS Deutsche Flugsicherung in ihrer Funktion als Flugverkehrskontrollstelle am Flughafen Hamburg

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Bund

Name des Förderprogramms: mFUND-Förderprogramm „Unbemannte Luftfahrtanwendungen und individuelle Luftmobilitätslösungen (UAS, Flugtaxis)“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

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