Rückblicke – Das Reallabor ist bereits abgeschlossen.

KIRR Real - Reallabor für rechtskonforme KI und Robotik

Themenfeld Regulierung im Bereich Künstliche Intelligenz (AI Act, EU-Maschinenverordnung)

Erprobungsort 70569 Stuttgart

Start 15.11.2024
Ende 31.12.2025

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Mit dem seit 2024 geltenden AI Act und der 2027 in Kraft tretenden neuen Maschinenverordnung, die Anforderungen an KI als Bestandteil von Maschinen enthält, stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen, den Einsatz von KI rechtskonform zu gestalten. Angesichts der komplexen Regelungen bestehen Unsicherheiten insbesondere bei Start-ups und KMU. Dies betrifft den KI- und Industriestandort Baden-Württemberg in besonderem Maße, beispielsweise in Schlüsselbranchen wie der Prozess- und Fertigungstechnologie, die von großer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft insgesamt sind.

Damit die baden-württembergische Wirtschaft beim Einsatz der Schlüsseltechnologie KI nicht durch die neue EU KI-Regulierung zurückgeworfen wird, verfolgte das Projekt KIRR Real das Ziel, ein Reallabor zu KI, Robotik und Recht zu etablieren, um Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung des AI Acts und der Maschinenverordnung (MVO) zu unterstützen. Dabei wurden insbesondere Präzedenzfälle zur Einschätzung der Risikoklasse gemäß AI Act und zur Prüfung von KI-Systemen nach den Vorgaben der Maschinenrichtlinie und des AI Acts geschaffen werden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotphase wurde das Reallabor in das KI-Fortschrittszentrums Lernende Systeme und Kognitive Robotik integriert und ausgebaut. Im neuen Reallabor für rechtskonforme KI und obotik am KI-Fortschrittszentrum werden technische, organisatorische und rechtliche Herausforderungen von konkreten Innovationsprojekten gemeinsam mit Unternehmen analysiert, um erfolgreiche Lösungen dafür zu entwickeln. Zudem werden Empfehlungen für eine innovationsfreundliche Gestaltung des gesetzlichen Rahmens für KI erarbeitet. 

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Nein.

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Stand der Umsetzung der Anforderungen des EU AI Acts / der Maschinenverordnung in Unternehmen in Baden-Württemberg

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt?

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
  • Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.

Namen der Behörden: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Land

Name des Förderprogramms: Einzelfördermaßnahme des Landes Baden-Württemberg

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