
Einrichtung eines U-Space Reallabors in Hamburg
Themenfeld Mobilität
Erprobungsort 21107 Hamburg (Hafen)
Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?
Droniq und die Deutsche Flugsicherung (DFS) entwickeln das Drohnenverkehrssystem der Zukunft: Im April 2021 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung 2021/664 zu U-Space beschlossen, die von den Mitgliedstaaten bis Januar 2023 in nationales Recht zu überführen war. U-Space stellt ein räumlich definiertes geografisches Gebiet dar, in dem unbemannte und bemannte Luftfahrt gemeinsam stattfinden und der Einsatz von Drohnen erleichtert und gefördert werden sollen. Hierzu gelten bestimmte Regeln und besondere Verantwortlichkeiten.
Mit dem Reallabor wurde das U-Space Konzept erstmals in die Praxis übertragen. Dazu haben Droniq und die DFS von Mai bis November 2021 in Hamburg das U-Space Reallabor errichtet. Dieses sollte als Blaupause für die Implementierung von U-Spaces in Deutschland und Europa dienen. Förderer und Zuwendungsgeber war das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Das Vorhaben umfasste die Konzeption, den luftrechtlichen Aufbau und die praktische Demonstration des gesamten U-Space Ökosystems. Zentrale Teilaspekte waren:
- Überführung der Verordnung in ein vollständiges Rollen- und Prozessmodell, welches auch Verfahren zur Organisation des Luftraums umfasst
- Entwicklung der erforderlichen technischen Funktionalitäten
- Errichtung des U-Space Reallabors im Hamburger Hafen
- Durchführung von Test- und Demoflügen
- Durchführung von Flugwochen für Drittunternehmen
Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?
Ja, und zwar:
Für das Reallabor wurde in Absprache mit dem Tower Hamburg ein Flugbeschränkungsgebiet (ED-R) eingerichtet.
Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?
Ja, und zwar:
Ein zentrales Projektergebnis ist die Formulierung konkreter Handlungsempfehlungen zur Einrichtung von U-Spaces an den Gesetzgeber, inklusive verschiedener Umsetzungsoptionen der EU-Verordnung in nationales Recht und der damit einhergehende Anpassungsbedarf der aktuellen Gesetzgebung.
Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
- Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Reallabor Änderungen am regulatorischen Rahmen oder an Genehmigungsprozessen vorgenommen.
Namen der Behörden: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg, Hamburg Port Authority AöR (HPA), Behörde für Inneres und Sport Hamburg, Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), Luftaufsicht Hamburg, Polizei Hamburg, Regierungspräsidium Darmstadt
Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?
Bund
Name des Förderprogramms: Förderung durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur