
e-Maritime Integrated Reference Platform eMIR
Themenfeld Mobilität
Erprobungsort 26121 Oldenburg
(Reallabor ist auf Dauer angelegt.)
Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?
eMIR ist eine Technologieentwicklungs- und -erprobungsplattform für hochautomatisierte und autonome maritime Systeme. eMIR besteht dabei aus einem virtuellen und physischen Teil. Der virtuelle Teil enthält Schiffsführungssimulatoren sowie eine maritime Verkehrssimulation, mit der verschiedene Verkehrslagen simuliert werden können. Der physische Teil besteht aus Sensorik zur Verkehrsüberwachung, mobilen Leitständen, VTS-Systemen und zwei hochautomatisierten Forschungsbooten, die u. a. ferngesteuert werden können, sowie einem Teststand für Fernsteuerung. Wesentliches Kernelement ist eine Testfeldarchitektur, die etablierte Standards nutzt und so Interoperabilität ermöglicht. eMIR erstreckt sich über die deutsche Bucht, die Außenelbe bis Brunsbüttel und die Seehäfen Cuxhaven, Wilhelmshaven um Enden.
Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?
Ja, und zwar:
Für Erprobungen u. a. in Hafenumgebungen werden Ausnahmegenehmigungen mit Niedersachsen Ports auf Basis von vorab vorgelegten Dokumenten (Plan der Experimente, Erprobungsgebiet, eingesetzte Technologien, Risikoabschätzung) erarbeitet.
Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?
Ja, und zwar:
Es können Empfehlungen für konkrete Testverfahren abgegeben werden. Die Testverfahren finden im Rahmen der Zertifizierung hochautomatisierter und autonomer maritimer Systeme Anwendung. Ferner können wissenschaftlich bewertete Empfehlungen zur technologischen Absicherung hochautomatisierter Systeme abgeleitet werden.
Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
- Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.
Namen der Behörden: Hafenbehörden, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?
Land
Bund
Name des Förderprogramms: Bund, Maritimes Forschungsprogramm; Innovative Hafentechnologien; Landesförderung Niedersachsen