Einblicke – Es handelt sich um ein laufendes Reallabor.

ABSOLUT-Testfeld

Themenfeld Mobilität

Erprobungsort 04356 Leipzig

Start 01.01.2019

(Reallabor ist auf Dauer angelegt.)

(Es handelt sich um geschätzte Werte.)

Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?

Ziel von ABSOLUT ist die Entwicklung und Zusammenführung aller für eine ÖPNV-Gesamtlösung notwendigen Bestandteile aus Fahrzeug, Infrastruktur, Leitstelle, technischer Aufsicht und Kundenzugang.

Im Leipziger Nordraum wurde das im ABSOLUT-Konsortium entwickelte hochautomatisierte Fahren zwischen Leipziger Messe und BMW Werk Group Leipzig auf einer eigens ertüchtigten Teststrecke erprobt.

Im Anschlussprojekt ABSOLUT II wird nun der Fernzugriff auf das Fahrzeug über eine Manöverfreigabe von der Leitstelle aus entwickelt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, künftig rein fahrerlose Fahrzeuge im ÖPNV ohne das derzeit noch vorgeschriebene Sicherheitsfahrpersonal betreiben zu können. Auf diese Weise können mehrere autonome Fahrzeuge durch eine sogenannte "Technische Aufsicht" von der Leitstelle aus zentral betreut werden. 

Perspektivisch soll die in den ABSOLUT-Projekten entwickelte Technologie mit dem von den Leipziger Verkehrsbetrieben bereits erfolgreich eingeführten On-Demand-System Flexa kombiniert werden. Dies ermöglicht erstmalig eine großflächige und gleichzeitig wirtschaftliche Erweiterung des ÖPNV in den Stadtrandgebieten sowie die Vernetzung mit dem bestehenden Hochleistungsnetz aus Bus und Bahn.

Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?

Ja, und zwar:

Erprobungsgenehmigung für hochautomatisiertes Versuchsfahrzeug

Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?

Ja, und zwar:

Zulassung von Fahrzeugen mit automatisiserten Fahrfunktionen

Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt? (Mehrfachauswahl möglich)

  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben Genehmigungen für die Durchführung des Reallabors erteilt (z. B. auf Basis einer Experimentierklausel).
  • Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
  • Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.

Namen der Behörden: Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig (MTA) sowie Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?

Bund

Name des Förderprogramms: IKT für Elektromobilität

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