Eat Beer Engine – Produkt- und Verfahrensentwicklung neuartiger Lebensmittel aus Brauerei-Reststoffströmen mit begleitenden Probandenstudien
Themenfeld Agrarwirtschaft, Lebensmittel
Erprobungsort 18439 Stralsund
(Es handelt sich um geschätzte Werte.)
Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?
Eat Beer entwickelt in Stralsund eine dezentrale Bioökonomie-Plattform, die Reststoffströme aus Brauereien zu neuartigen Lebensmitteln aufwertet. Verkostungen und Probandenstudien sind dabei ein zentrales Werkzeug der Produkt- und Verfahrensentwicklung: Sie liefern sensorische, texturbezogene und verzehrsbezogene Daten zur iterativen Optimierung von Rezepturen und Prozessparametern. Da es sich um noch nicht zugelassene neuartige Lebensmittel handelt, ist der Verzehr durch Probanden nur unter engen Bedingungen zulässig. Im Reallabor wird daher unter realen Bedingungen erprobt, wie sich solche Studien rechtssicher gestalten lassen: mit schriftlichem Studiendesign, umfassender Aufklärung und Einwilligung, medizinischer Begleitung, lückenloser Dokumentation und einer kleinen, namentlich bekannten Teilnehmergruppe – entlang der EFSA-Anforderungen und der BVL-Handreichung (09.01.2025), nach der solche Studien noch kein „Inverkehrbringen" darstellen. Ein zentrales Ziel ist es, eine übertragbare Methodik zu etablieren, wie Verkostungen und Probandenstudien mit noch nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln in Deutschland rechtssicher und reproduzierbar durchgeführt werden können – als praxistaugliche Blaupause, an der sich weitere Unternehmen und Forschungseinrichtungen orientieren können. Die Erkenntnisse fließen in die Produktentwicklung sowie in den perspektivischen Novel-Food-Zulassungsantrag ein.
Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?
Ja, und zwar:
Grundlage ist die BVL-Handreichung (09.01.2025): Probandenstudien, die einer geplanten Novel-Food-Zulassung dienen und den EFSA-Anforderungen folgen, gelten noch nicht als „Inverkehrbringen" (Art. 3 Nr. 8 VO (EG) 178/2002) und sind damit zulässig.
Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?
Ja, und zwar:
Das Reallabor zeigt, wie sich Probandenstudien mit nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln entlang der BVL-Handreichung rechtssicher durchführen lassen: Abgrenzung zum „Inverkehrbringen", Abstimmung mit der Lebensmittelüberwachung, Studiendesign, Einwilligung, Dokumentation. Daraus entsteht eine übertragbare Methodik.
Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt?
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
- Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.
Namen der Behörden: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?
Bund
Name des Förderprogramms: MaltFungiProtein / MaltFungiScale