Digitallabor.berlin
Themenfeld Finanzbereich
Erprobungsort 10117 Berlin
(Reallabor ist auf Dauer angelegt.)
Worum geht es in dem Reallabor? Welche Innovation (Technologie, Produkt, Dienstleistung, Ansatz) wird unter realen Bedingungen erprobt?
Das digitallabor.berlin ist das Innovationslabor der Sparkassen-Finanzgruppe (SFG) beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Es erprobt digitale Identität und Zahlungsverkehr auf Basis der europäischen EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) unter realen Marktbedingungen – von der Kontoeröffnung per Ausweis-Credential über die Altersverifikation bis zur starken Kundenauthentifizierung (SCA) im Online-Banking. Ziel ist ein interoperables, europäisch souveränes Identitäts- und Zahlungsökosystem, das Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen zugutekommt.
Bislang existiert in Europa kein produktiver Standard dafür, wie Banken die EUDI-Wallet als Identifizierungs- und Authentifizierungsinstrument einsetzen. Das Digitallabor entwickelt diese Spezifikationen mit – u. a. im EU-Large-Scale-Pilot APTITUDE – und testet sie prototypisch in einer eigenen Wallet-Anwendung (EUDIPal).
Die Erprobung erfolgt mit echten Instituten und echten Kundinnen und Kunden: Pilotsparkassen stellen Nachweise in produktive Wallets aus, gemeinsame Aktivierungskampagnen mit Kommunen (z. B. Saarbrücken) bringen die Online-Ausweisfunktion in den Alltag, und die Sparkassen-Finanzgruppe ist Launch-Partner der deutschen EUDI-Wallet „d-you“. Zum Start am 2. Januar 2027 sollen bereits mehrere mediale Identifizierungsprozesse (u. a. Konto- und Depoteröffnung) über die Wallet abgebildet werden. Die Ergebnisse fließen direkt in die Umsetzungsplanung für rund 350 Sparkassen ein.
Wird bzw. wurde für das Reallabor ein rechtlicher Spielraum (z. B. in Form von Ausnahmegenehmigungen, Experimentierklauseln) genutzt bzw. ist dieser Spielraum erforderlich?
Ja, und zwar:
Der Übergang vom Pilotbetrieb in den regulären Einsatz erfordert Klarstellungen bzw. Übergangsregelungen in verschiedenen Bereichen; diese werden im Projekt konkret benannt und mit den zuständigen Behörden adressiert. Den in diesem Zusammenhang relevanten Rechtsrahmen bilden: eIDAS-2.0-Verordnung (insbesondere Art. 5f – Akzeptanzpflicht für EUDI-Wallets bei der starken Kundenauthentifizierung ab Ende 2027); Geldwäschegesetz (§ 12 GwG – Anerkennung der PID-basierten Identifizierung): Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 mit den technischen Regulierungsstandards zur SCA, Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) sowie die Registrierung als vertrauende Partei (Relying Party).
Können aus dem Reallabor wichtige Erkenntnisse mit Blick auf die künftige Regulierung der erprobten Innovation abgeleitet werden?
Ja, und zwar:
Das Digitallabor dokumentiert systematisch Umsetzungshindernisse (Registrierung vertrauender Parteien, SCA-Spezifikation, Haftung, Betrugssignale, Datenschutz, operative Resilienz) und spiegelt sie in die zuständigen Ministerien und an die EU-Kommission. Ziel ist, dass der Rechtsrahmen für wallet-basierte Bankprozesse praxistauglich wird, bevor er 2027 verbindlich greift – und dass die Erkenntnisse anderen Branchen (Handel, Versicherung, Verwaltung) zugutekommen. Dazu besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der Betreibergesellschaft der deutschen EUDI-Wallet; Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu geldwäscherechtlichen Fragen; Austausch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Sicherheitsarchitektur. Auf europäischer Ebene wirkt das Digitallabor über den Large-Scale-Pilot APTITUDE (deutscher Single Point of Contact beim DSGV) an den technischen Spezifikationen der EU-Kommission mit.
Inwieweit sind bzw. waren Behörden am Reallabor beteiligt?
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden treiben die Erprobung voran, z. B. indem sie bei der Vernetzung von und Kooperation mit Stakeholdern unterstützen.
- Erkenntnisse aus dem Reallabor werden regelmäßig an eine oder mehrere beteiligte Behörden übermittelt.
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden sind bestrebt, den Transfer der erprobten Innovation in den Regelbetrieb politisch und/oder regulatorisch zu unterstützen.
- Eine oder mehrere beteiligte Behörden haben auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Reallabor Änderungen am regulatorischen Rahmen oder an Genehmigungsprozessen vorgenommen.
Namen der Behörden: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wird bzw. wurde das Reallabor durch öffentliche Fördermittel (teil-)finanziert?
Europäische Union
Name des Förderprogramms: Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL)