Bundestag beschließt Bundeserprobungsgesetz

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Erprobung von Innovationen und neuer Verwaltungsverfahren in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Bundeserprobungsgesetz – BErpG) sowie verschiedene fachgesetzliche Experimentierklauseln beschlossen. Grundlage waren der Entwurf des Reallabore-Gesetzes aus Mai 2025 sowie die vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag, mit dem der Gesetzentwurf zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz erweitert wurde (wir berichteten).

In der rund halbstündigen Debatte wurde die Bedeutung von Reallaboren, innovativen Erprobungen und regulatorischem Lernen betont. Auch die allgemeine Erprobungsklausel für die öffentliche Verwaltung wurde von den Abgeordneten als wichtiges neues Element hervorgehoben. 

Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie begrüßt die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann das Gesetz: "Schon heute gibt es Freiräume – theoretisch. Aber sie werden häufig nicht genutzt. Auch weil Verwaltungen vor Ort zögern. Und es gefühlt weniger Risiko mit sich bringt, 'Nein' als 'Ja' zu sagen. Mit dem Gesetz lösen wir diesen gordischen Knoten. Zukünftig können und müssen Behörden bei ihrer Entscheidung, ob sie ein Reallabor genehmigen, auch das Ziel der Innovationsförderung berücksichtigen. Das ist kein Formalismus. Wir schieben damit den dringend notwendigen Mentalitätswechsel an. Auch in Zukunft muss immer eine Risikoabwägung stattfinden – aber unter Berücksichtigung der Ermöglichung von Innovationen."

Im nächsten Schritt steht noch die Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz aus.

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