Ein Jahr Reallabore-Innovationsportal

Am 22. Mai 2025 ist das Reallabore-Innovationsportal mit einer virtuellen Auftaktveranstaltung offiziell gestartet. Seitdem wurde das Informations- und Beratungsangebot des Innovationsportals sukzessive ausgebaut

Darüber hinaus hat das Innovationsportal zahlreiche Beratungen durchgeführt und Anregungen erhalten, wo der Rechtsrahmen innovationsfreundlich weiterentwickelt werden sollte. Alle regulatorischen Änderungsbedarfe wurden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegt.

Seit Herbst 2025 ist das Innovationsportal zusätzlich auf LinkedIn vertreten und informiert dort rund um das Thema Reallabore: Praxiseinblicke, relevante Gesetzesvorhaben, aktuelle Entwicklungen in den Fachgruppen. Nicht zuletzt wird dieser Kanal genutzt, um Vernetzung zwischen Innovatorinnen und Innovatoren, laufenden und geplanten Erprobungen sowie weiteren Reallabor-Initiativen voranzutreiben – auch über das Netzwerk Reallabore hinaus. Mittlerweile verzeichnet der Kanal mehr als 500 Follower.

 

Ideen und Dialog – das Innovationsportal auf Veranstaltungen

Beim ersten virtuellen Netzwerktreffen am 12. November 2025 kamen knapp 300 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung virtuell zusammen, um sich über Genehmigungsprozesse, Skalierung und Transfer von Innovationen auszutauschen. Unter dem Motto "Von der Idee über die Erprobung in den Markt" diskutierten Teilnehmende aus unterschiedlichsten Fachbereichen und Disziplinen über Hürden und Herausforderungen und entwickelten in interaktiver Gruppenarbeit konkrete Lösungsansätze.

Auf zahlreichen weiteren Veranstaltungen hat das Innovationsportal die Idee von Reallaboren in die Breite getragen und das Leistungsportfolio vorgestellt, darunter:

Im Mittelpunkt stand und steht immer die Frage: Was braucht es, damit Innovationen schnell und einfach erprobt werden können?

 

Frischer Wind durch Bundeserprobungsgesetz

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Mai 2026 soll der bisherige Entwurf des Reallabore-Gesetzes zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz erweitert werden. Konkret sieht der Beschluss vor,

  • Rahmenbedingungen für Innovationsförderung bereichsübergreifend zu verbessern,
  • Behörden zu ermächtigen, von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen und
  • neue Freiräume durch sieben fachrechtliche Experimentierklauseln zu schaffen.

Hier geht es zur ausführlichen Meldung: Ausprobieren statt Abwarten: Kabinett gibt Startschuss für Reallabore in ganz Deutschland

Nach Verabschiedung und Inkrafttreten des Bundeserprobungsgesetzes wird das Innovationsportal ausführlich über dessen Inhalte informieren und weitere Veranstaltungen zum Austausch und zur Vernetzung zwischen Innovatoren, Behörden und weiteren Stakeholdern durchführen. Auf diese Weise sollen insbesondere der Praxisaustausch und der Wissenstransfer vorangetrieben werden – sowohl zwischen Reallabor-Akteuren als auch hin zum Gesetzgeber.

Icon: Zurück zum Seitenanfang Zum Seitenanfang